BHO
§ 85Übersichten zur Haushaltsrechnung
- 1.
- die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,
- 2.
- die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,
- 3.
- den Jahresabschluß bei Bundesbetrieben,
- 4.
- die Gesamtbeträge der nach § 59 erlassenen Ansprüche nach Geschäftsbereichen,
- 5.
- die nicht veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR012840969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6da9755d2669a3959b49975adea212d9da26d55dcf916643f1f42e374301eaa2