BGVPLTErG
§ 15Übernahme weiterer Aufgaben für die Mitgliedsunternehmen
Gesetz zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
- 1.
- die Gewährung von Sachschadenersatz bei Arbeitsunfällen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Mitgliedsunternehmen und
- 2.
- die Regelung der wegen unfallbedingter Arbeitgeberleistungen übergeleiteten Schadenersatzansprüche.
Hinweis: Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 12.6.2020 I 1248
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR383800013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0845563a66774ed2cb8e997dc55a0bdcaf1f6970750639a9304cb935cfb0af70