BGB
§ 254Mitverschulden
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001950896
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4f41098aad1932df88ba2743de4a650b931a23cf71958bf5fad1c0e3785284a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (19)
Auswahl: 8 von 19 nachgewiesenen Verweisen.
- § 85 AMGMitverschulden
„Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.“
- § 27 AtGMitwirkendes Verschulden des Verletzten
„… stehung des nuklearen Schadens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend. Bei Beschädigung einer Sache steht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit desjenigen, der die tatsächliche Gew …“
- § 93 BauGBEntschädigungsgrundsätze
„… stehung eines Vermögensnachteils ein Verschulden des Entschädigungsberechtigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend. (4) Für die Bemessung der Entschädigung ist der Zustand des Grundstücks in dem Zeitpunkt maßgebend, in de …“
- § 118 BBergGMitwirkendes Verschulden
„Hat bei der Entstehung des Bergschadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; bei Beschädigung einer Sache steht das Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, dem …“
- § 86 BBergGEntschädigung für andere Vermögensnachteile, Mitverschulden
„… tehung eines Vermögensnachteiles ein Verschulden des Entschädigungsberechtigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.“
- § 83 BDSGSchadensersatz und Entschädigung
„… ger. (4) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden der betroffenen Person mitgewirkt, ist § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. (5) Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften …“
- § 32 BLG
„… tehung des Schadens ein Verschulden des Entschädigungs- oder Ersatzberechtigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß. (3) Eine Pflicht zur Ersatzleistung nach den §§ 26 bis 28 besteht nicht, wenn der Schaden auch ohne die Anfo …“
- § 11 EnSiGEntschädigung; Verordnungsermächtigung
„… tstehung eines Vermögensnachteils ein Verschulden des Entschädigungsberechtigten mitgewirkt, so ist § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß anzuwenden. (4) Für die Bemessung der Entschädigung sind bei der Enteignung von Gütern im Sinne des Absatzes …“