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BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001950896

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4f41098aad1932df88ba2743de4a650b931a23cf71958bf5fad1c0e3785284a

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Inhaltsverzeichnis

§ 2180Annahme und Ausschlagung§ 2181Fälligkeit bei Beliebigkeit§ 2182Haftung für Rechtsmängel§ 2183Haftung für Sachmängel§ 2184Früchte; Nutzungen§ 2185Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen§ 2186Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage§ 2187Haftung des Hauptvermächtnisnehmers§ 2188Kürzung der Beschwerungen§ 2189Anordnung eines Vorrangs§ 2190Ersatzvermächtnisnehmer§ 2191NachvermächtnisnehmerTitel 5 Auflage§ 2192Anzuwendende Vorschriften§ 2193Bestimmung des Begünstigten, Vollziehungsfrist§ 2194Anspruch auf Vollziehung§ 2195Verhältnis von Auflage und Zuwendung§ 2196Unmöglichkeit der VollziehungTitel 6 Testamentsvollstrecker§ 2197Ernennung des Testamentsvollstreckers§ 2198Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten§ 2199Ernennung eines Mitvollstreckers oder Nachfolgers§ 2200Ernennung durch das Nachlassgericht§ 2201Unwirksamkeit der Ernennung§ 2202Annahme und Ablehnung des Amts§ 2203Aufgabe des Testamentsvollstreckers§ 2204Auseinandersetzung unter Miterben§ 2205Verwaltung des Nachlasses, Verfügungsbefugnis§ 2206Eingehung von Verbindlichkeiten§ 2207Erweiterte Verpflichtungsbefugnis§ 2208Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben§ 2209Dauervollstreckung§ 2210Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung§ 2211Verfügungsbeschränkung des Erben§ 2212Gerichtliche Geltendmachung von der Testamentsvollstreckung unterliegenden Rechten§ 2213Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass§ 2214Gläubiger des Erben§ 2215Nachlassverzeichnis§ 2216Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses, Befolgung von Anordnungen§ 2217Überlassung von Nachlassgegenständen§ 2218Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung§ 2219Haftung des Testamentsvollstreckers§ 2220Zwingendes Recht§ 2221Vergütung des Testamentsvollstreckers§ 2222Nacherbenvollstrecker§ 2223Vermächtnisvollstrecker§ 2224Mehrere Testamentsvollstrecker§ 2225Erlöschen des Amts des Testamentsvollstreckers§ 2226Kündigung durch den Testamentsvollstrecker§ 2227Entlassung des Testamentsvollstreckers§ 2228AkteneinsichtTitel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments§ 2229Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit§ 2230§ 2231Ordentliche Testamente§ 2232Öffentliches Testament§ 2233Sonderfälle(XXXX) §§ 2234 bis 2246(weggefallen)§ 2247Eigenhändiges Testament§ 2248Verwahrung des eigenhändigen Testaments§ 2249Nottestament vor dem Bürgermeister§ 2250Nottestament vor drei Zeugen§ 2251Nottestament auf See§ 2252Gültigkeitsdauer der Nottestamente§ 2253Widerruf eines Testaments§ 2254Widerruf durch Testament§ 2255Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen§ 2256Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung§ 2257Widerruf des Widerrufs§ 2258Widerruf durch ein späteres Testament(XXXX) §§ 2258a und 2258b(weggefallen)§ 2259Ablieferungspflicht§ 2260(weggefallen)§ 2261(weggefallen)§ 2262(weggefallen)§ 2263Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots§ 2264(weggefallen)Titel 8 Gemeinschaftliches Testament§ 2265Errichtung durch Ehegatten§ 2266Gemeinschaftliches Nottestament§ 2267Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament§ 2268Wirkung der Ehenichtigkeit oder -auflösung§ 2269Gegenseitige Einsetzung§ 2270Wechselbezügliche Verfügungen§ 2271Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen§ 2272Rücknahme aus amtlicher Verwahrung§ 2273(weggefallen)Abschnitt 4 Erbvertrag§ 2274Persönlicher Abschluss§ 2275Voraussetzungen§ 2276Form§ 2277(weggefallen)§ 2278Zulässige vertragsmäßige Verfügungen§ 2279Vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen; Anwendung von § 2077§ 2280Anwendung von § 2269§ 2281Anfechtung durch den Erblasser§ 2282Vertretung, Form der Anfechtung§ 2283Anfechtungsfrist§ 2284Bestätigung§ 2285Anfechtung durch Dritte§ 2286Verfügungen unter Lebenden§ 2287Den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen§ 2288Beeinträchtigung des Vermächtnisnehmers§ 2289Wirkung des Erbvertrags auf letztwillige Verfügungen; Anwendung von § 2338§ 2290Aufhebung durch Vertrag§ 2291Aufhebung durch Testament§ 2292Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament§ 2293Rücktritt bei Vorbehalt§ 2294Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten§ 2295Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung§ 2296Vertretung, Form des Rücktritts§ 2297Rücktritt durch Testament§ 2298Gegenseitiger Erbvertrag§ 2299Einseitige Verfügungen§ 2300Anwendung der §§ 2259 und 2263; Rücknahme aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung§ 2301Schenkungsversprechen von Todes wegen§ 2302Unbeschränkbare TestierfreiheitAbschnitt 5 Pflichtteil§ 2303Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils§ 2304Auslegungsregel