BfAG
§ 8
Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- 1.
- Mitgliederzahl, Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung, Art der Beschlußfassung der Vertreterversammlung sowie ihre Vertretung nach außen,
- 2.
- Mitgliederzahl, Art der Beschlußfassung des Vorstands und seine Vertretung nach außen, Form der Willenserklärung des Vorstands sowie seiner Unterschrift für die Bundesversicherungsanstalt,
4.
- 5.
- Bildung von Ausschüssen der Organe,
- 6.
- Versichertenälteste, Vertrauenspersonen, ihre Wahl und ihre Befugnisse,
8.
- 9.
- Art der Bekanntmachungen,
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 443 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008570953
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 37ecc5d6555e2fe2da8ac53aa14d118d0a7130275ef3f0a1c605dc689daa67fe