BEZNG
§ 11Verwendung auf anderen Dienstposten
Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
- 1.
- dienstliche Gründe beim Bundeseisenbahnvermögen oder
- 2.
- dienstliche oder betriebliche Gründe bei einer Gesellschaft, der der Beamte gemäß § 12 Abs. 2 und 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes zugewiesen ist,
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 2 G v. 28.6.2021 I 2250
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR237810993
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f7b6f658aa827966ab681bcda465e5dee978c6df95cad6a41e836697ac78cebf