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BewG§81DV

§ 4

Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes

Die Belastungszahl (§ 2) bestimmt auch die Grundsteuerbelastung des Wohnteils der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 34 des Gesetzes) in einer Gemeinde. § 3 ist bei der Ermittlung des Wohnungswerts (§ 47 des Gesetzes) anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

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Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005500966

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b7f48a269171b96dfab3226f66c2680708284834f75eb33c4c0d3f41482fb2d

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