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BewÄndG 1971

Art 10Inkrafttreten

Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011570971

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f5cd6109930db84c691d42670417828c4a4bed39cb367cdea3751f1c903c057c

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