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BEVBeihAnO

§ 4Inkrafttreten

Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe

Diese Anordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR03C0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 14508e84b1d1d3d023dfb9d91289de25ca5a883f204c7d1a14c5bbb239886d16

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