(1) Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben. Vorschläge der zu prüfenden Person können berücksichtigt werden. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Projektarbeit ist schriftlich anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
(2) In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und begründet werden. Im Fachgespräch werden anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen aus Aufgabenbereichen nach § 1 Absatz 2 geprüft. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass für Führungsaufgaben angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann. Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern, die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
(3) Präsentation und Fachgespräch sind nur durchzuführen, wenn die Projektarbeit mindestens als ausreichende Leistung bewertet wurde.
(4) (weggefallen)
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 9.12.2019 I 2153
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