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BetrVRG

Art 14Inkrafttreten

Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185200001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3a018e32f3397b424ad4dfe3f053113a18ca0485a9be72abed6fca7e9af5ffb

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