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BetrVRG

Art 13Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes

Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185200001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3a018e32f3397b424ad4dfe3f053113a18ca0485a9be72abed6fca7e9af5ffb

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