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Abschnitt 5 Schlussbestimmungen

Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.10.2006 I 2376;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 103 G v. 22.12.2011 I 3044

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR320400004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49e8e5dba8f5a70634a2b3756433d736155bd88a27662cedc46d05051e71a07f

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