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2. BesVNG

§ 2Ersetzung des Begriffs Mehrarbeitsentschädigung durch Mehrarbeitsvergütung

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Soweit in Gesetzen und Verordnung der Begriff "Mehrarbeitsentschädigung" verwendet wird, tritt an seine Stelle der Begriff "Mehrarbeitsvergütung".
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 77 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011739975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f9858dc6e120594da0bc2671f0e7a734adee19cb129c7fdec4236cd1f28d622

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