BestMstrV
§ 8Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II
- 1.
- BestattungsberatungDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Beratungsaufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte sowie ethischer, religiöser und kultureller Anforderungen in einem Bestattungsbetrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis g aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Konzepte für die Durchführung von Kundengesprächen zu Bestattungen sowie zur Bestattungsvorsorge und deren Finanzierung entwickeln; Voraussetzungen für die Entgegennahme des Bestattungsauftrages prüfen,
- b)
- Beratungskonzepte für trauerpsychologische Hilfestellungen entwickeln,
- c)
- Ablauf von Trauerfeiern unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte planen und bewerten,
- d)
- Trauermedien entwerfen und beurteilen,
- e)
- Produkt- und Leistungspräsentationen auch unter Einsatz von modernen Präsentationstechniken und -medien entwickeln,
- f)
- ethische sowie hygienische Anforderungen an Planung und Durchführung von Bestattungen beschreiben und bewerten,
- g)
- die Bedeutung religiöser Grundlagen sowie regionaler, sozialer und weltanschaulicher Besonderheiten der Bestattungs-, Trauer-, Erinnerungs- und Friedhofskultur darstellen und bewerten.
- 2.
- Friedhofs- und KrematoriumsbetriebDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, technische und organisatorische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis e aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Anforderungen an Anlagen und Maschinen für den Friedhofs- und Krematoriumsbetrieb beschreiben und beurteilen,
- b)
- Arbeits- und Montageverfahren, insbesondere beim Einbringen von Schalungen sowie beim Herrichten und Überbauen von Gräbern, darstellen und bewerten,
- c)
- Ofen- und Filtertechniken für Krematorien darstellen und auswählen sowie die Auswahl begründen,
- d)
- ethische Anforderungen an den Betrieb von Friedhöfen und Krematorien beschreiben und bewerten, insbesondere bei der Behandlung von Aschen Verstorbener,
- e)
- den umweltgerechten und hygienischen Betrieb von Friedhöfen und Krematorien darstellen und bewerten.
- 3.
- AuftragsabwicklungDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen, Kundenwünsche ermitteln, Auftragsdaten erfassen,
- b)
- Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulation durchführen,
- c)
- Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung des Bestattungsauftrages, des Einsatzes von Personal, Material und Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
- d)
- berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere Fragen der Haftung bei Dienstleistungen beurteilen,
- e)
- Arbeitspläne erstellen, dabei auch Informations- und Kommunikationssysteme anwenden,
- f)
- den auftragsbezogenen Einsatz von Material, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,
- g)
- Angebote externer Dienstleister prüfen und bewerten sowie Leistungen Dritter vermitteln,
- h)
- Nachkalkulation durchführen.
- 4.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,
- c)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
- d)
- betriebliches Qualitätsmanagement planen und darstellen,
- e)
- Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen, den Zusammenhang zwischen Personalverwaltung sowie Personalführung und -entwicklung darstellen,
- f)
- Maßnahmen zur psychischen Verarbeitung beruflicher Eindrücke und Erlebnisse entwickeln und bewerten,
- g)
- betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,
- h)
- Betriebs- sowie Lagerausstattung und logistische Prozesse planen und darstellen,
- i)
- Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation, auch unter Berücksichtigung von Betreibermodellen, darstellen und beurteilen.
- 1.
- ein Handlungsfeld mit weniger als 30 Punkten bewertet worden ist oder
- 2.
- nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Handlungsfelder jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 72 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR303600009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e8e4df90b3af95b159a524e0fd82fe2e0f88ebb45b807badca09dd853e3ad9d