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Berlin/BonnG

Präambel

Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands

Ausgehend davon,
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daß Berlin auf Grund des Einigungsvertrages Hauptstadt des vereinigten Deutschlands ist,
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daß der Deutsche Bundestag seinen politischen Willen vielfach bekundet hat, daß nach der Herstellung der deutschen Einheit Parlament und Regierung wieder in der deutschen Hauptstadt Berlin, die in über 40 Jahren deutscher Teilung ein Symbol des Willens zur deutschen Einheit war, ihren Sitz haben sollen,
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daß Bonn in Wahrnehmung der Aufgaben als provisorische Bundeshauptstadt Wesentliches zum Aufbau und zur Identifikation des demokratischen, an bundesstaatlichen Prinzipien orientierten Deutschlands geleistet hat,
hat der Deutsche Bundestag
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auf der Grundlage seines Beschlusses vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands sowie seines Beschlusses zum dritten Zwischenbericht der Konzeptkommission des Ältestenrates vom 10. März 1994 und
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in Kenntnis der Entscheidungen der Bundesregierung vom 3. Juni 1992 sowie vom 12. Oktober 1993
das folgende Gesetz beschlossen:
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 57 Abs. 2 G v. 12.12.2019 I 2652

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR091800994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6203c0c316435557b170e5f6be8abdbab5aa62b5f17804d7a86d32d187ba05cc

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