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BerHFV

§ 1Formulare

Verordnung zur Verwendung von Formularen im Bereich der Beratungshilfe

Im Bereich der Beratungshilfe sind zu verwenden:
1.
vom Rechtsuchenden für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe das in Anlage 1 bestimmte Formular mit Hinweisblatt, falls der Rechtsuchende eine natürliche Person ist und den Antrag nicht vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt,
2.
von der Beratungsperson für ihren Antrag auf Zahlung einer Vergütung das in Anlage 2 bestimmte Formular.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 15.7.2024 I Nr. 237

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000200014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3fc871e492c1ac5fbdcf2d0930a8f9a405115cacc851743e6e399649d6e88586

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