BerHFV
§ 1Formulare
Verordnung zur Verwendung von Formularen im Bereich der Beratungshilfe
- 1.
- vom Rechtsuchenden für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe das in Anlage 1 bestimmte Formular mit Hinweisblatt, falls der Rechtsuchende eine natürliche Person ist und den Antrag nicht vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt,
- 2.
- von der Beratungsperson für ihren Antrag auf Zahlung einer Vergütung das in Anlage 2 bestimmte Formular.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 15.7.2024 I Nr. 237
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000200014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3fc871e492c1ac5fbdcf2d0930a8f9a405115cacc851743e6e399649d6e88586