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BerHG

§ 11Verordnungsermächtigung

Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe und auf Zahlung der Vergütung der Beratungsperson nach Abschluß der Beratungshilfe einzuführen und deren Verwendung vorzuschreiben.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 15.7.2024 I Nr. 237

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006890980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f35342529f31a0bf15389c580f3b554bf01a58cfe06a67c0bae576d8c2d273df

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