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BEPSMLIAnwG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 22.6.2024 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 19.6.2024 I Nr. 205 vom Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 3 dieses G am 22.6.2024 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CD0B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dea07e9edd29108d850e454defaf019d70b61798a07a877c36a4d539d93475ae

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