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BeitrS. RV/BA ÄndG

Art 5Inkrafttreten

Gesetz zur Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1991 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007900991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e2786f366807df013ec923e1284b978de12accaa2188dea5fe29fa1e3392b8f9

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