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BeitrLV 2005

§ 3Inkrafttreten

Verordnung zur Bestimmung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2005

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR353100004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c1eada5f8b85ebbdee15e26aea182d36f5eebb42954b0b46acdc07b4e699fdce

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