Zum Gesetzesinhalt

BeitrLV 2005

§ 1Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur Bestimmung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2005

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2005 monatlich 199 Euro.
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2005 monatlich 168 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR353100004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c1eada5f8b85ebbdee15e26aea182d36f5eebb42954b0b46acdc07b4e699fdce

XML-Quelle beim Herausgeber