Zum Gesetzesinhalt

BehWerkPrZustV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab:  1. 7.2002 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR228100002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): af6035aad435cb1e9e98ceaf3538420fd6ac9df209e59d4bcae57b5223976266

XML-Quelle beim Herausgeber