BEHV
§ 9Besondere Zugangsbedingungen zum Festpreisverkauf
Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
- 1.
- Angaben zur Legitimation und Identität, die für eine Überprüfung der für den Zulassungsberechtigten tätigen Personen erforderlich sind,
- 2.
- den Jahresabschluss oder alternativ bei neu gegründeten Unternehmen den Geschäftsplan,
- 3.
- das Organigramm der Eigentümerstruktur,
- 4.
- eine Angabe einer Bankverbindung und
- 5.
- den Nachweis einer Eintragung, sofern der Zulassungsberechtigte eine juristische Person oder Personengesellschaft ist, die nicht in einem deutschen Handelsregister registriert ist.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.9.2025 I Nr. 209
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR302600020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2e320f0a32fa485a584944d106a70d860753781a4c498351f0b3d86c6ccdcf51