BeherbStatG
§ 4Erhebungsmerkmale
Gesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr
- 1.
- Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen; bei Gästen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt, werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Herkunftsländern erfasst,
- 2.
- Zahl der angebotenen Gästebetten oder bei Campingplätzen der Stellplätze,
- 3.
- Datum der vorübergehenden Schließung und Wiedereröffnung sowie der gewerberechtlichen Abmeldung,
- 4.
- bei Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Hotels garnis zusätzlich Zahl der Gästezimmer,
- 5.
- bei den in Nummer 4 genannten Beherbergungsbetrieben mit 25 und mehr Gästezimmern darüber hinaus die Zahl der belegten und angebotenen Zimmertage; für Letztere hilfsweise die Auslastung als Prozentangabe.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.12.2025 I Nr. 354
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR164200002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d6600d8b458a4e3de90ae1cd68577af4f5eecfcbc7a8051490582934979d38f