BehAppMstrV
§ 8Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk
- 1.
- Konstruktion, Fertigung, GestaltungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, konstruktions- und fertigungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Behälter- und Apparatebauer-Betrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Behälter und Apparate sowie Kupferschmiedearbeiten, auch unter gestalterischen Aspekten, entwerfen,
- b)
- Konstruktionsunterlagen, insbesondere Funktionspläne, Stücklisten und Schweißpläne, unter Berücksichtigung eines Auftrags und einer Angebotskalkulation erstellen, analysieren, bewerten und korrigieren,
- c)
- Aufbau, Wirkungsweisen und Funktionen von Behältern und Apparaten beschreiben und bewerten,
- d)
- Konstruktionen und Abwicklungen für Behälter und Apparate beschreiben, auswählen, entwerfen und berechnen,
- e)
- Werkstoffe bestimmen und die Auswahl begründen; Materialbedarf berechnen sowie Materialzuschnitte zeichnerisch darstellen und rechnerisch ermitteln,
- f)
- Materialbe- und -verarbeitung im Fertigungsprozess unter Berücksichtigung des Werkstoffs und des Verwendungszwecks auswählen und die Auswahl begründen,
- g)
- Füge- und Umformtechniken, insbesondere von Metallen, Metall-Verbundstoffen und Kunststoffen, beschreiben und bewerten,
- h)
- Arten und Aufbringen von metallischen und nichtmetallischen Schutzüberzügen beschreiben, den jeweiligen Verwendungszwecken zuordnen und Zuordnung begründen,
- i)
- Verfahren der Oberflächen- und Wärmebehandlung sowie des Korrosionsschutzes beschreiben, den jeweiligen Verwendungszwecken zuordnen und Zuordnung begründen,
- j)
- Verfahren zur Bauteilprüfung beschreiben, auswählen und die Auswahl begründen;
- 2.
- Montage und InstandhaltungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, montage- und instandhaltungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Behälter- und Apparatebauer-Betrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis f aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Montageverfahren unter Berücksichtigung eines Auftrags, einer Angebotskalkulation sowie von Funktionsplänen und Zeichnungen darstellen, auswählen und die Auswahl begründen,
- b)
- Fehler- und Störungssuche durchführen, Maßnahmen, Methoden und Alternativen für die Instandhaltung auswählen, Lösungen erarbeiten, korrigieren und begründen,
- c)
- Material bestimmen und Materialbedarf für Instandhaltung berechnen sowie Materialzuschnitte rechnerisch ermitteln,
- d)
- Maßnahmen zur Instandsetzung an Behältern und Apparaten unter Berücksichtigung von Besonderheiten bei bestehenden Anlagen, insbesondere von Werkstoffen und Materialien, beschreiben und bewerten,
- e)
- Maßnahmen zur Instandsetzung an Kupferschmiedearbeiten, insbesondere unter Beachtung des Denkmalschutzes, auswählen und die Auswahl begründen,
- f)
- Prüf- und Messverfahren sowie Prüf- und Messtechniken für Funktionsprüfungen, einschließlich Fehlersuchverfahren, auswählen und beurteilen; Prüf- und Messergebnisse bewerten und dokumentieren;
- 3.
- AuftragsabwicklungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem Behälter- und Apparatebauer-Betrieb, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,
- b)
- Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, auch unter Berücksichtigung von energie- und ressourceneffizienten Aspekten; Angebotskalkulationen für unterschiedliche Auftragstypen durchführen,
- c)
- Unteraufträge vergeben und kontrollieren,
- d)
- Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Fertigungs-, Montage- und Instandhaltungstechnik, des Einsatzes von Personal, Material und Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
- e)
- berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere die Haftung bei der Herstellung, der Montage und bei Dienstleistungen beurteilen,
- f)
- technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen zur Arbeitsprozessplanung- und -überwachung, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erstellen, bewerten und korrigieren,
- g)
- den auftragsbezogenen Einsatz von Personal, Material, Werkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,
- h)
- qualitätssichernde Aspekte bei der Auftragsannahme und der Durchführung von Aufträgen beschreiben,
- i)
- eine Nachkalkulation durchführen;
- 4.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Behälter- und Apparatebauer-Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln; dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,
- c)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
- d)
- Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen; Dokumentationen bewerten,
- e)
- Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbesondere in Abhängigkeit von Auftragslage und Auftragsabwicklung, begründen,
- f)
- betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,
- g)
- gewerkspezifische Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen,
- h)
- den Nutzen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen, insbesondere für Kundenbindung und -pflege sowie Warenwirtschaft, begründen,
- i)
- den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen auftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbesondere für die betriebsinterne Organisation sowie das betriebliche Personalwesen, aufzeigen und bewerten.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 79 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR120300013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 75ba831939662948db22f647693e5d0ccf47172bea2ec6fc359504fe1a636494