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BehAppMstrV

§ 6Situationsaufgabe

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk.
(2) Als Situationsaufgabe ist für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Auftrag eine der folgenden Arbeiten auszuführen:
1.
einen gewölbten Boden, einen eckigen oder einen kegelförmigen Behälter oder ein Formstück von rund auf eckig nach vorgegebener Zeichnung überprüfen, berechnen, anfertigen und prüfen oder
2.
Fehler an einer Rohrleitung oder an einer Kupferschmiedearbeit nach vorgegebener Zeichnung ermitteln und bewerten, Reparaturkonzept erstellen sowie ein Teilelement für die Instandsetzung anfertigen und prüfen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 79 V v. 18.1.2022 I 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR120300013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 75ba831939662948db22f647693e5d0ccf47172bea2ec6fc359504fe1a636494

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