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ErgVO - 6. DV-BEG

§ 4

Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 18. September 1965 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000650970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a4300c8fef59a38bc797c22f9026eec6925adaca7d0b4a31c25dc555ef5cdba

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