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ErgVO - 6. DV-BEG

§ 1

Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000650970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a4300c8fef59a38bc797c22f9026eec6925adaca7d0b4a31c25dc555ef5cdba

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