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BEGDV3ÄndV 4

Art I

Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004220962

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0395e93554847df7827511bfb9cd92772340037152cc52c2a005bd39a399c66d

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