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BEGDV2ÄndV 4

Art IV

Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1961 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018600961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e4d417e0e13578774b4c3c48d2f960a659ffa4ed3bbace79ad0d8ec41f44b15

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