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BEGDV2ÄndV 4

Art I

Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018600961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e4d417e0e13578774b4c3c48d2f960a659ffa4ed3bbace79ad0d8ec41f44b15

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