Zum Gesetzesinhalt

BEGDV1/2/3ÄndV 2

Art VIInkrafttreten

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten, Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des Zweiten Abschnitts des Artikels III mit Wirkung vom 1. Oktober 1953 in Kraft. Der Zweite Abschnitt des Artikels III tritt mit Wirkung vom 1. April 1959 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001300960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 60f330e82817afcf1e74ce88ca44afbd58e481a16d76deb3033cd7fc6bc7ce7b

XML-Quelle beim Herausgeber