Zum Gesetzesinhalt

BEGDV1/2/3ÄndV

Art VIIInkrafttreten

Verordnung zur Änderung der Ersten, Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1957 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009410958

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 144790793c4352ad2463022d191e73baaf8d900e334ea868da65703aa468574d

XML-Quelle beim Herausgeber