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BEBeamtAnO 1996

II.

Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens

Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR054300996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a8ce88aaf457a99a6a7e7e641a321bf1fc2d156de5c3a388c2cd0d11369b2ece

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