BEBeamtAnO 1996
I.
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- Dienststelle Berlin,
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- Dienststelle Essen,
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- Dienststelle Frankfurt (Main),
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- Dienststelle Hannover,
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- Dienststelle Karlsruhe,
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- Dienststelle Köln,
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- Dienststelle München,
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- Dienststelle Nürnberg,
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- Dienststelle für Sozialangelegenheiten Frankfurt (Main)
Dies gilt nicht für die Fälle, in denen dem Präsidenten oder der Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens die erste Entscheidung zusteht.
Ich behalte mir im Einzelfall die gerichtliche Vertretung des Bundeseisenbahnvermögens in den Fällen des Satzes 1 dieser Allgemeinen Anordnung vor.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR054300996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a8ce88aaf457a99a6a7e7e641a321bf1fc2d156de5c3a388c2cd0d11369b2ece