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BeamtVG

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 24.2.2010 I 150;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 27.2.2025 I Nr. 72

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024850976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b98d7139b55d7e4bee70ba1541aa368a5fb8bd983aafa522bf396f6573bc4362

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Geltungsbereich§ 1aLebenspartnerschaft§ 2Arten der Versorgung§ 3Regelung durch GesetzAbschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag§ 4Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts§ 5Ruhegehaltfähige Dienstbezüge§ 6Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit§ 6aZeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung§ 7Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit§ 8Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten§ 9Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten§ 10Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst§ 11Sonstige Zeiten§ 12Ausbildungszeiten§ 12aNicht zu berücksichtigende Zeiten§ 12bZeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet§ 13Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung§ 14Höhe des Ruhegehalts§ 14aVorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes§ 15Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe§ 15aBeamte auf Zeit und auf Probe in leitender FunktionAbschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung§ 16Allgemeines§ 17Bezüge für den Sterbemonat§ 18Sterbegeld§ 19Witwengeld§ 20Höhe des Witwengeldes§ 21Witwenabfindung§ 22Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen§ 23Waisengeld§ 24Höhe des Waisengeldes§ 25Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen§ 26Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe§ 27Beginn der Zahlungen§ 28WitwerversorgungAbschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit§ 29Zahlung der BezügeAbschnitt 5 Unfallfürsorge§ 30Allgemeines§ 31Dienstunfall§ 31aEinsatzversorgung§ 32Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen§ 33Heilverfahren§ 34Pflegekosten§ 35Unfallausgleich§ 36Unfallruhegehalt§ 37Erhöhtes Unfallruhegehalt§ 38Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte§ 38aUnterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes§ 39Unfall-Hinterbliebenenversorgung§ 40Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie§ 41Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene§ 42Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung§ 43Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung§ 43aSchadensausgleich in besonderen Fällen§ 44Nichtgewährung von Unfallfürsorge§ 45Meldung und Untersuchungsverfahren§ 46Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche§ 46a(weggefallen)Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich§ 47Übergangsgeld§ 47aÜbergangsgeld für entlassene politische Beamte§ 48Ausgleich bei besonderen AltersgrenzenAbschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften§ 49Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft§ 50Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag§ 50aKindererziehungszuschlag§ 50bKindererziehungsergänzungszuschlag§ 50cKinderzuschlag zum Witwengeld§ 50dPflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag§ 50eVorübergehende Gewährung von Zuschlägen§ 50fAbzug für Pflegeleistungen§ 51Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht§ 52Rückforderung von Versorgungsbezügen§ 53Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen§ 53aZusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld§ 54Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge§ 55Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten§ 55aZusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen§ 56Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung§ 57Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung§ 58Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge§ 59Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung§ 60Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung§ 61Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung§ 62Anzeigepflicht§ 62aVersorgungsbericht, Mitteilungspflichten§ 63GleichstellungenAbschnitt 8 Sondervorschriften§ 64Entzug von Hinterbliebenenversorgung§ 65Nichtberücksichtigung der VersorgungsbezügeAbschnitt 9 Versorgung besonderer Beamtengruppen§ 66Beamte auf Zeit§ 67Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W§ 68EhrenbeamteAbschnitt 10 Übergangsvorschriften§ 69Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger§ 69aAnwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger§ 69bÜbergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle§ 69cÜbergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte§ 69dÜbergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger§ 69eÜbergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§ 69fÜbergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten§ 69gVersorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§ 69hÜbergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters§ 69iÜbergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes§ 69jÜbergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes§ 69kÜbergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften§ 69lÜbergangsregelung zu § 55§ 69mÜbergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes§ 69nÜbergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen§ 69oÜbergangsregelungen zu UnfallfürsorgeleistungenAbschnitt 11 Anpassung der Versorgungsbezüge§ 70Allgemeine Anpassung§ 71Erhöhung der Versorgungsbezüge§ 72Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023