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BDWV

Schlussformel

Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR052600018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51a491eaa490a28cbadd8a31e08571fbef48343db0476ad050d0bbc36c89a415

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