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BDWV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.7.2018 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR052600018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 51a491eaa490a28cbadd8a31e08571fbef48343db0476ad050d0bbc36c89a415

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