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BDO§35DeutschePostAGAnO 1999

Allgemeine Hinweise

Anordnung zur Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde im Sinne des § 35 der Bundesdisziplinarordnung im Bereich der Deutschen Post AG

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1. 7.1999 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR172700999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 978de014cd354ab1da68a63ebe39e5786932fce5db860a4ea5ce3ef2201c8497

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