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BDGMinIAnO

III.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2024 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 31. Januar 2002 (BGBl. I S. 580), die durch Artikel 1 der Anordnung vom 16. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2015) geändert worden ist, nur noch auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0930A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49cffb380ce42549d9013b46e5006a3c579fa358cf590032296b73ec2a0993e0

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