BBiG
§ 11Vertragsabfassung
- 1.
- Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
- 2.
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
- 3.
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- 4.
- die Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- 5.
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
- 6.
- Dauer der Probezeit,
- 7.
- Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt,
- 8.
- Vergütung oder Ausgleich von Überstunden,
- 9.
- Dauer des Urlaubs,
- 10.
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
- 11.
- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind,
- 12.
- die Form des Ausbildungsnachweises nach § 13 Satz 2 Nummer 7.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 16.4.2025 I Nr. 117; 2025 I Nr. 129;
Stand: geändert durch Art. 9 G v. 28.10.2025 I Nr. 259
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR093110005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 78acc27f63c112be105bda0983fca674ff3e3043ecae185dc58b93ae964b08cc