BBiG2005§73AnO 2015
Eingangsformel
Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR029500015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 33d03455f823385e425c4c6401f24cb17c3d469882e0c151e4181a4130b57fb8