BBG
§ 26Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen
- 1.
- die Gestaltung der Laufbahnen, einschließlich der regelmäßig zu durchlaufenden Ämter,
- 2.
- den Erwerb und die Anerkennung der Laufbahnbefähigung, einschließlich der Festlegung gleichwertiger Abschlüsse,
- 3.
- die Rahmenregelungen für Auswahlverfahren für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst, insbesondere den Einsatz von Informationstechnologie und von Videokonferenztechnik,
- 4.
- die Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst und die Voraussetzungen für eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes,
- 5.
- die Einstellungsvoraussetzungen für andere Bewerberinnen und andere Bewerber,
- 6.
- die Festlegung von Altersgrenzen,
- 7.
- die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel und
- 8.
- die Voraussetzungen für Beförderungen.
- 1.
- das Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst,
- 2.
- den Ablauf des Vorbereitungsdienstes, insbesondere über dessen Inhalte und Dauer,
- 3.
- die Prüfung und das Prüfungsverfahren, einschließlich der Prüfungsnoten, sowie
- 4.
- die Folgen der Nichtteilnahme an Prüfungen und die Folgen von Ordnungsverstößen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR016010009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5f4c06d8f22a6fae3362d8ff7b8ee0a2b1045e18b417d3236edaafb9a1e6bdc1