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BBG

Bundesbeamtengesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.7.2026 I Nr. 199

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016010009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5f4c06d8f22a6fae3362d8ff7b8ee0a2b1045e18b417d3236edaafb9a1e6bdc1

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

§ 100Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten§ 101Ausübung von Nebentätigkeiten§ 102Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit§ 103Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit§ 104Erlass ausführender Rechtsverordnungen§ 105Anzeige- und Genehmigungspflicht nach Beendigung des BeamtenverhältnissesUnterabschnitt 4 Personalaktenrecht§ 106Personalakte§ 107Zugang zur Personalakte§ 108Beihilfeakte§ 109Anhörung§ 110Auskunft§ 111Übermittlung von Personalaktendaten und Auskünfte an Dritte§ 111aVerarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag§ 111bAufgabenübertragung§ 112Entfernung von Unterlagen§ 113Aufbewahrungsfrist§ 114Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten§ 115Übermittlungen in StrafverfahrenAbschnitt 7 Beamtenvertretung§ 116Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden§ 117Personalvertretung§ 118Beteiligung der SpitzenorganisationenAbschnitt 8 Bundespersonalausschuss§ 119Aufgaben; Verordnungsermächtigung§ 120Mitglieder§ 121Rechtsstellung der Mitglieder§ 122Geschäftsordnung§ 123Sitzungen und Beschlüsse§ 124Beweiserhebung, Auskünfte und AmtshilfeAbschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz§ 125Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden§ 126Verwaltungsrechtsweg§ 127Vertretung des Dienstherrn§ 128Zustellung von Verfügungen und EntscheidungenAbschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse§ 129Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane§ 130Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes§ 131Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter§ 132Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen§ 132aErmächtigungen zum Erlass von Verordnungen zur Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals der Hochschulen§ 133Ehrenbeamtinnen und EhrenbeamteAbschnitt 11 Umbildung von Körperschaften§ 134Umbildung einer Körperschaft§ 135Rechtsfolgen der Umbildung§ 136Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten§ 137Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und VersorgungsempfängerAbschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland§ 138Anwendungsbereich§ 139Dienstleistung im Verteidigungsfall§ 140Aufschub der Entlassung und des Ruhestands§ 141Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten§ 142Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit§ 143Verwendungen im AuslandAbschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften§ 144Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden§ 145Rechtsverordnungen, Durchführungsvorschriften§ 146Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften§ 147Übergangsregelungen