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BBFestV 2016

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2016

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR178100016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d100089d65df6ef1f2b5bcd13103f4e8bc7dec3285aff72ad36d3fee128a1ffc

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