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BBankG§36aEÜV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 19.7.2012 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR150700012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6916a1eacf3d56a70aed676f604718abae543cce18f53fdb9db7d047549e1304

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