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BauwAbdAusbV

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin

Der Ausbildungsberuf Bauwerksabdichter/Bauwerksabdichterin wird staatlich anerkannt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR094600997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 99e7fe602973fa9c08181ff66cf49e45205de3b5b3c9b41872159b890eb3b331

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