BauPGHeizkesselV
§ 4Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz
- 1.
- die Heizkessel die Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und die Geräte die Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 erfüllen,
- 2.
- der serienmäßig hergestellte Heizkessel oder das Gerät mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt, für das eine zugelassene Stelle nach Durchführung einer EG-Baumusterprüfung (Modul B) gemäß Anhang III der Richtlinie 92/42/EWG des Rates bescheinigt hat, daß die Bauart des Heizkessels den Anforderungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 und die Bauart des Gerätes den Anforderungen des § 3 Abs. 1 Satz 2 entspricht und
- 3.
- das Verfahren nach Anhang IV Modul C, D oder E der Richtlinie 92/42/EWG des Rates, bei gasbefeuerten Heizkesseln und Brennern auch die EG-Prüfung nach Anhang II Nr. 5 der Richtlinie 90/396/EWG des Rates vom 29. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Gasverbrauchseinrichtungen (ABl. EG Nr. L 196 S. 15) (Gasverbrauchseinrichtungsrichtlinie), geändert durch Artikel 10 der Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 (ABl. EG Nr. L 220 S. 1), eingehalten wurde.
- 1.
- der serienmäßig hergestellte Heizkessel entsprechend den Parametern nach Absatz 1 Satz 2 zusammengebaut worden ist und
- 2.
- das Verfahren nach Anhang IV Modul C, D oder E der Richtlinie 92/42/EWG des Rates bei gasbefeuerten Heizkesseln auch die EG-Prüfung nach Anhang II Nr. 5 der Richtlinie 90/396/EWG des Rates (Gasverbrauchseinrichtungsrichtlinie) eingehalten wurde. Dabei hat die im Rahmen des Moduls C tätige Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle den aus der laufenden Produktion entnommenen Heizkessel auf die Einhaltung der Anforderungen der Nummer 1 zu überprüfen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 27.7.2021 I 3146
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR079610998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f9ae02395308ff764edbd136b1371257448789362cea7f4d3263a8b77be6f07a