BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO
§ 4Baubeschreibung
Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung
- 1.
- die Art der gewerblichen Tätigkeit unter Angabe der Art, der Zahl und des Aufstellungsortes der Maschinen oder Apparate, der Art der zu verwendenden Rohstoffe und der herzustellenden Erzeugnisse, der Art ihrer Lagerung, soweit sie feuer-, explosions- oder gesundheitsgefährlich sind,
- 2.
- die Art, die Menge und den Verbleib der Abfälle und des besonders zu behandelnden Abwassers,
- 3.
- die Zahl der Beschäftigten.
- 1.
- die Größe der Betriebsflächen, der Nutzungsarten und ihre Eigentumsverhältnisse,
- 2.
- Art und Umfang der Viehhaltung,
- 3.
- Art, Lagerung und Verbleib der tierischen Abgänge,
- 4.
- Art, Menge und Lagerung der Stoffe, die feuer-, explosions- oder gesundheitsgefährlich sind,
- 5.
- Art, Menge und Verbleib der Abfälle und des besonders zu behandelnden Abwassers,
- 6.
- Anzahl der Arbeitskräfte, ihre fachliche Eignung sowie Art und Umfang ihrer Tätigkeiten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR014000990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5ef66ee4ee96cdb9cd7ca347a17cfd11a6aa25a8eca6f9fcfbabe10424c8c74a